Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 02.12.2019
der Auto Korn GmbH, Lindenstr. 33, 94330 Aiterhofen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen.
Es gelten für alle Geschäfte zwischen den Vertragsparteien ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Angebote, Käufe, Verkäufe, Lieferungen, Dienstleistungen der Auto Korn GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Lieferers/Kunden – insbesondere abweichende gelten nur insoweit, als Ihnen die Auto Korn GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Vorsorglich wird eigenen Bedingungen des Vertragspartners ausdrücklich widersprochen.
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung bei Neuwagen höchstens bis drei Wochen, bei neuwertigen Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Gebrauchtwagen und bei Neuwagen, die beim Verkäufer vorhanden sind, 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen) gebunden. Davon ausgenommen ist der Käufer wenn der Vertrag nicht in unserem Hause zustande gekommen ist.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
3. Bei individuellen Bestellfahrzeugen und Fahrzeugen welche von uns speziell für den Kunden geordert und angefertigt wurden ist ein Rücktritt laut Ziff. VII. Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.
II. Preise
1. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der angegebene Preis der Fahrzeuge ist der Endpreis für die Abholung in 94330 Aiterhofen.
2. Bei Kaufverträgen mit Endkunden gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Bei Kaufverträgen mit Kaufleuten, die als Autohändler tätig sind, berechtigt eine Preisanpassung des Herstellers beim Vorlieferanten die Auto Korn GmbH zur entsprechenden Anpassung des Verkaufspreises.
3. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Seiten zur entsprechenden Preisanpassung.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige fällig.
2. Ab dem neunten Tag befindet sich der Käufer im Verzug. Die Firma Auto Korn GmbH wird in diesem Falle eine Nachfrist von maximal 14 Tagen setzen.
3. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist die Firma Auto Korn GmbH berechtigt den Wagen anderweitig zu verkaufen und Mindererlöse dem Käufer in Rechnung zu stellen.
4. Die Zahlung kann nur vorgenommen werden in bar oder Überweisung vor Abholung. Der Gesamtbetrag muss bei der Abholung auf unserem Konto gebucht sein.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Lieferfristen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, immer unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine unverbindliche Regellieferzeit von 160 Tagen. Alle Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Eigenbelieferung.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Liefertermine können auch unterschritten werden.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Die Verkäuferin ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn Lieferverzögerungen vorliegen, die ihre Ursache in dem Verhalten des Herstellers, Importeurs und auch des ausländischen Vertragshändler an den Lieferanten haben. Der Verkäufer kann sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages mit Verfügbarkeit der Leistung lösen und er ist dann verpflichtet, a) den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und b) eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung dem Vertragspartner unverzüglich zu erstatten.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. (Dies trifft in erster Linie auf so genannte Face -Lift zu).
8. Angaben bei Vertragsabschluss in gültigen Beschreibungen, z.B. Herstellerprospekten über Lieferung, Leistung, Maße, Kraftstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarte Ausstattungsmerkmale wie ABS, Airbags usw.
9. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung trotz dessen vertraglicher Verpflichtung aus Gründen, die die Auto Korn GmbH nicht zu vertreten hat, so ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (Selbstbelieferungsvorbehalt). In diesem Fall werden wir den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren, dass das bestellte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
Die Verantwortlichkeit der Auto Korn GmbH für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser bei Neuwagen 15% und bei Gebrauchtwagen 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
3. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt der den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Neuwagen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist für Neuwagen von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei Gebrauchtwagenkäufen durch Verbraucher verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel nach einem Jahr ab Auslieferung an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer erfolgt der Verkauf von Gebrauchtwagen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder, nur bei Neuwagen, bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen. Im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
4. Abschnitt VII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VIII Haftung.
VIII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. . Verbraucherstreitbeilegung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OSPlattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&Ing=DE abrufbar ist. Wir, die Firma Auto Korn GmbH sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
X. Ausländische Zulassung bei EU-Neuwagen
Es ist möglich, dass unsere EU-Neuwagen eine Zulassung im Ausland hatten, ohne dass dies in der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II an der vorgesehenen Stelle eingetragen wäre. Aufgrund des mangelhaften Datenaustausches zwischen den Zulassungsstellen im In- und Ausland lassen sich solche Fälle nicht ausschließen. Wir übernehmen daher auch keine Gewährleistung dafür, dass die von uns angebotenen EU-Neuwagen keine Zulassung im Ausland hatten.
XI. Herstellergarantie bei EU-Neuwagen
Bei fast allen EU-Neuwagen beginnt die Herstellergarantie bereits vor Auslieferung an den Kunden zu laufen. Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn das Fahrzeug nicht im Ausland zugelassen war. Dieser Nachteil für den Kunden wird durch den in der Regel niedrigeren Preis für das EU-Fahrzeug im Vergleich zu einem vergleichbaren Inlandsfahrzeug kompensiert. Der vorzeitige Beginn der Herstellergarantie bei EU-Neuwagen stellt somit keinen Sachmangel dar.
Der ausliefernde ausländische Vertragshändler benötigt zur Ausfertigung des Scheckhefts/Garantieunterlagen eine Ausweiskopie und Kopie des Kraftfahrzeugscheins des Fahrzeugs. Der Käufer erhält das Scheckheft/Garantieunterlagen ca. 14 Tage nach Zulassung des Kfz.
XII. Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz
1. Ist der Käufer eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Fristlauf beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Eingang des Bestätigungsschreibens gemäß § 2 dieses Vertrages durch den Vermittler beim Auftraggeber. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Auto Korn GmbH, z. Hd. Herrn Gerhard Korn, Lindenstr. 33, 94330 Aiterhofen
Fax: 09421-430239, E-Mail: info@auto-korn.de
2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Die Herausgabe erfolgt auf Ihre Kosten, Sie die Kaufpreiszahlung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass das bereitgestellte Fahrzeug nicht dem bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
3. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder wenn Sie die Ausführung der Leistung selbst veranlasst haben.
Ist Ihnen auch eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt Ihr Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
4. Finanzierte Geschäfte: Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung
unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
5. Die Zulassung und Benutzung des Fahrzeugs ist erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zulässig. Lässt der Käufer das Fahrzeug entgegen dieser Vereinbarung zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verkäufer berechtigt Ersatz der Wertminderung zu verlangen.
6. Das Widerrufsrecht gilt nur für Bestandsfahrzeuge und nicht für individuelle Bestellfahrzeuge und Fahrzeuge welche von uns speziell für den Kunden geordert und angefertigt wurden.
XIII. Angebote im Internet
Die auf den Internetseiten www.auto-korn.de und Angebotsseiten wie mobile.de, autoscout24.de etc. aufgeführten Fahrzeuge stellen kein bindendes Angebot dar. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Vertragspartner dar, bei der Auto Korn GmbH ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Annahme eines Angebots durch die Auto Korn GmbH erfolgt in diesem Falle schriftlich, per Telefax oder in Textform, sofern nichts anderes schriftlich oder mündlich vereinbart wird oder sich aus dem jeweiligen Geschäft ergibt.
XIV. Leitfaden CO2-Emission und Leitfaden zum Kraftstoffverbrauch
Hinweis: Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
XV. Gewinnspiele
VERANSTALTER DER GEWINNSPIELE IST DIE AUTO KORN GMBH
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu dem sozialen Netzwerk, in dem es veröffentlicht wurde, und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht das soziale Netzwerk, sondern die Auto Korn GmbH. Dies gilt auch für andere separate Plattformen.
Auf folgenden sozialen Netzwerken können Gewinnspiele veröffentlicht werden:
· Facebook
· Instagram
· LinkedIn
· Twitter
· Xing
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind per E-Mail an Auto Korn GmbH zu richten.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Auto Korn GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter der Auto Korn GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
In Bezug auf Facebook-Gewinnspiele sind nur Teilnehmer mit Facebook-Konten erlaubt, welche den Teilnehmer mit dem richtigen Namen angeben. Die Teilnahme mit Fantasie-Angaben oder mit Angaben von anderen Personen ist nicht erlaubt.
TEILNAHME
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Absenden der persönlichen E-Mail Adresse oder der aktiven Teilnahme am Gewinnspiel (wie in den Gewinnspielregeln bzw. in der Ausschreibung des Gewinnspiels ausgewiesen).
Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Auto Korn GmbH abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.
Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet im Gewinnfall das Einverständnis zur Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens samt Wohnort in den Social Media Kanälen von Auto Korn GmbH, z. B. Facebook.
Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
GEWINNE
Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
VERLOSUNG
An der Verlosung nimmt teil, wer die Gewinnspielfrage richtig beantwortet bzw. die Gewinnspiel-Bedingungen erfüllt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen.
Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern verlost. Zeitpunkt der Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und der Verlosung ist der auf den Teilnahmeschluss jeweils folgende Werktag.
Die Gewinner werden per E-Mail oder persönlicher Mitteilung in dem jeweiligen Netzwerk benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung nicht zur Entgegennahme seines Gewinnes melden, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Eine Ausnahme gilt für Tickets, die sonst verfallen würden. Sie werden spätestens 3 Tage vor der betreffenden Veranstaltung erneut verlost.
DATENSCHUTZ
Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese von Auto Korn GmbH ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
Zusätzlich erhalten Sie hier Informationen zum Datenschutz der einzelnen Netzwerke:
· Facebook
· Instagram
· LinkedIn
· Twitter
· Xing
SONSTIGES
Teilnehmer/innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Abstimmung zu manipulieren (z. B. durch die Abstimmung mittels eines oder mehrerer nicht auf ihren Namen lautende Facebook-Konten oder durch die Nutzung von Like-Tausch-Gruppen), können von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
Auto Korn GmbH ist berechtigt, das Gewinnspiel abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
· während der Durchführung die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien von Facebook oder einem anderen sozialen Netzwerk geändert werden und eine Durchführung des Gewinnspiels nach den dann gültigen Bestimmungen nicht mehr erlaubt ist,
· Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren,
· nicht autorisierte Eingriffe von Dritten sowie mechanische, technische oder rechtliche Probleme vorliegen.
Der Teilnehmer stellt die sozialen Netzwerke (z. B. Facebook) von jeder Haftung frei.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Auto Korn GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
DATENSCHUTZ
Wir, die Auto Korn GmbH, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
Gegenstand des Datenschutzes
Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind nach § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönlich oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen z. B. Angaben wie Name, Post-Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, ggf. aber auch Nutzungsdaten wie Ihre IP-Adresse.
Zweckgebundene Datenverwendung
Wir beachten den Grundsatz der zweckgebundenen Daten-Verwendung und erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns mitgeteilt haben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institution und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden.
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